Technische und organisatorische Anforderungen

Zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gehören laut der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (2020):

  • Verschlüsselung nach dem Stand der Technik

  • Anonymisierung und Pseudonymisierung

  • Widerstandsfähigkeit/Resilienz der Infrastruktur (ggf. nachgewiesen durch Zertifikate)

  • Verfügbarkeit von Back-ups

  • Ausreichende IT-Sicherheit

  • Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen

  • Datenschutzschulung und Verpflichtung auf die Vertraulichkeit der mit der Datenverwaltung betrauten Beschäftigten

  • Dokumentation über Meldepflichten bei einer Datenpanne (Meldekette)

Zur Überprüfung der Angemessenheit der technisch-organisatorischen Maßnahmen bieten Zertifikate (z.B. ISO 27001, ISO 27018) und insbesondere die Datenschutzerklärung auf der Homepage einen guten Anhaltspunkt.

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